Selbstverständnis des J*AK Frankfurt

 

Präambel

Der Jungenarbeitskreis Frankfurt (JAK) ist ein Zusammenschluss von Männern aus verschiedenen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Diese treffen sich zum theoretischen, fachlichen und praxisbezogenen Austausch über Themen von Jungenarbeit.
Der Arbeitskreis gibt Impulse zur Umsetzung der Frankfurter Leitlinien zur Förderung der Jungenarbeit, die er maßgeblich mitgestaltet und erarbeitet hat.
Der JAK entwickelt Vorschläge zu Perspektiven der Jungenarbeit im gesamten Stadtgebiet.
Der JAK ist offen für alle interessierten Männer in der Kinder- und Jugendhilfe, die sich mit Jungenarbeit befassen oder sich dafür interessieren.

 

1. Inhalte

 

Der Jungenarbeitskreis dient dem gemeinsamen Erfahrungsaustausch über alle Formen von Jungenarbeit. Dieser Austausch umfasst auch die kritische Reflexion der eigenen Arbeit und damit einhergehend die Auseinandersetzung mit den eigenen Anteilen geschlechterbezogenen Verhaltens.

Der JAK orientiert sich an den am 2.5.2006 vom Jugendhilfeausschuss (JHA) der Stadt verabschiedeten Leitlinien zur Förderung der Jungenarbeit in Frankfurt am Main. Er befasst sich mit der konzeptionellen Weiterentwicklung von Jungenarbeit und integriert genderbewusste Arbeitsansätze analog zum „Orientierungsrahmen für eine genderbezogene Kinder- und Jugendarbeit in Frankfurt am Main“.

Der JAK unterstützt die Planung und Durchführung von Projekten und Veranstaltungen in allen relevanten Handlungsfeldern. Er schafft Möglichkeiten der Vernetzung und der politischen Vertretung in relevanten Ausschüssen.

Der Jungenarbeitskreis führt den Dialog mit Kolleginnen, z.B. aus den Mädchenarbeitskreisen, und unterstützt all jene Kooperationen, die zu einer geschlechterbewussten Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe im Stadtgebiet führen.

 

2. Ziele

 

  • Auseinandersetzung mit und Austausch über fach- und praxisorientierte Aspekte der Jungenarbeit
  • Erarbeitung von Qualitätsmerkmalen der Jungenarbeit, Wegbereitung für ihre Qualitätssicherung und Anerkennung
  • Schaffung und Ausbau struktureller Voraussetzungen für die Jungenarbeit
  • Bedarfsgerechte institutionelle Absicherung der Jungenarbeit
  • Akquirierung finanzieller und personeller Ressourcen für die Jungenarbeit
  • Förderung von Jungenarbeit in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Interessenvertretung in der fachpolitischen Praxis
  • Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentation in fachrelevanten Ausschüssen
  • Etablierung von Jungenarbeit als Bestandteil der pädagogischen Ausbildung
  • Festsstellung und Beschreibung des Bedarfs an Fortbildung und Konzeptionsentwicklung
  • Begleitung der Umsetzung der Frankfurter Leitlinien zur Förderung der Jungenarbeit
  • Regelmäßige Durchführung von Fachtagen
  • Etablierung einer Infobörse für Belange von Jungen und Jungenarbeitern
  • Positionierung des JAK zu gesellschaftspolitischen Themen
  • Förderung der stadtweiten und stadtteilbezogenen Vernetzung zum Thema Jungenarbeit
  • Pflege des Internetauftritts des Jungenarbeitskreises http://www.jungenarbeitskreis-frankfurt.de

 

3. Organisations- und Arbeitsformen

 

3.1 Teilnehmerkreis

Der JAK entspricht dem Interesse der männlichen Fachkräfte an einem einrichtungs- und trägerübergreifenden Diskurs entlang der Thematik Jungenarbeit und versteht sich als Forum der pädagogischen Fachkräfte aus dem Raum Frankfurt für Erfahrungsaustausch, Fachdiskussion und Qualifikation.

Interessierte Kollegen sind zur Mitarbeit im Arbeitskreis herzlich eingeladen und können zum nächstmöglichen Sitzungstermin aufgenommen werden. Sollte der JAK aufgrund seiner Mitgliederzahl oder –fluktuation arbeitsunfähig sein, so erfolgt eine Regelung der Organisation und der Durchführung durch die Mitglieder des JAK.

Protokolle der Sitzungen des Jungenarbeitskreises werden an Kollegen versandt, die regelmäßig, mindestens aber an drei Sitzungen pro Jahr teilgenommen haben. Auf Anfrage können Sonderregelungen getroffen werden.

Um im Arbeitsfeld neue, interessierte Kollegen für den Arbeitskreis zu gewinnen, informiert ein Flyer über die Arbeit des JAK. Träger der Jugendhilfe sind eingeladen, diesen Flyer an neu eingestellte Kollegen auszugeben. Um den Flyer zu erhalten, wenden sich Trägervertreter*innen an den Sprecher des Jungenarbeitskreises oder an das Jugend- und Sozialamt.

 

3.2 Sitzungen

Der JAK trifft sich zu seinen regulären Sitzungen nach dem Prinzip verbindlicher Rotation im monatlichen Wechsel in einer der im Arbeitskreis vertretenen Einrichtungen. Die Sitzungen finden in der Regel jeden letzten Mittwoch im Monat von 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr statt, Änderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Zum Jahresanfang wird eine Jahresplanung erstellt, die bei Bedarf nach den Sommerferien aktualisiert wird. Protokoll führt der Vertreter der Einrichtung, die zur jeweils folgenden Sitzung einlädt. Die betreffende Person nimmt die Tagesordnungspunkte auf und versendet das Protokoll über den aktuellen Verteiler.

 

3.3 Arbeitsgruppen

Begleitend zu den Sitzungen des JAK werden bei Bedarf kleinere Arbeitsgruppen gebildet, um einzelne Themen intensiver zu bearbeiten und vereinbarte Ziele effizient zu erreichen. Die entsprechenden Arbeitsaufträge und Zielvereinbarungen werden im JAK beschlossen. Die Ergebnisse werden in den regulären Sitzungen diskutiert und verabschiedet.

Der Jungenarbeitskreis entsendet zwei Kollegen, die als Delegierte an den Sitzungen der MakJak AG teilnehmen. Die MakJak AG dient als ständige Plattform dem Austausch zwischen den Mädchenarbeitskreisen und dem Jungenarbeitskreis der Stadt Frankfurt am Main. In der MakJak AG werden das Jahrestreffen der Mädchenarbeitskreise und des Jungenarbeitskreises sowie der jährliche gemeinsame Fachtag vorbereitet.

 

3.4 Fachtage

Zum intensiven Austausch über bestimmte Themen und zur fachlichen Weiterentwicklung des Diskurses der Jungenarbeit initiiert, unterstützt und veranstaltet der JAK Fachtage und Diskussionsforen.

 

3.5 Verfahrensweise und Entscheidungsfindung

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des JAK, die in der aktuellen Teilnehmerliste eingetragen sind. Verbindliche inhaltliche Entscheidungen werden - sofern der angestrebte Konsens nicht erzielt werden kann - mit der einfachen Mehrheit der stimmberechtigten Teilnehmer einer Sitzung des JAK getroffen. Entscheidungen, die eine Änderung des Selbstverständnisses betreffen, erfordern eine 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten Teilnehmer einer regulären Sitzung des JAK. Der Gegenstand einer Änderung des Selbstverständnisses muss den Mitgliedern des JAK mindestens sechs Wochen vorher schriftlich (i.d.R. per E-Mail) angekündigt werden.
Entscheidungen, die ausschließlich das Gebiet der Stadt Frankfurt am Main betreffen, werden nur von Mitgliedern des Arbeitskreises getroffen, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe im Stadtgebiet tätig sind.

 

 

 


Stand 30. November 2016

 

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